AGB

Best Naturstein GmbH

Langenhorst 3, D-22941 Bargteheide, info@best-naturstein.com

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Art. 1 – Allgemeines

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen mit Best Naturstein GmbH liegen für die Zeit der gesamten Geschäftsbeziehung ausschliesslich unsere nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, auch wenn auf diese später nicht Bezug genommen wird. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sie gelten nur für den Vertrag, auf welchen sich die Bestätigung bezieht.

Art. 2 – Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten – soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Bei Angeboten, die sich aus verschiedenen Einzelposten zusammensetzen, bleiben auch die Nennung eines Gesamtpreises die Einzelpreise massgebend. Proben und Muster bleiben unser Eigentum.

Art. 3 – Preise

Soweit nicht anders vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Euro (ohne USt.) ab Lager Bargteheide. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialgestehungskosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Mit dem Zusenden einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Versand-, Verpackungskosten und sonstige Nebenleistungen wie z. B. Liege-, Standgelder, Verkehrsabgaben, sind nur dann in den Angebotspreisen inbegriffen, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die Kosten für die Rücksendung von Verpackungsmaterial trägt der Käufer.

Art. 4 – Zahlung

Sämtliche Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, sofort bei Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Schecks werden nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt endgültiger Gutschrift entgegen genommen. Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Bei Zahlungsverzug sind wir – unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz ab Rechnungsdatum zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir auch berechtigt, alle noch offenen Forderungen fällig zu stellen und für weitere Lieferungen eine Anzahlung zu verlangen. Ein Recht des Käufers zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ist Best Naturstein GmbH berechtigt, für die zu erbringende Leistung eine Anzahlung zu verlangen, wenn hierzu vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Bei Pflichtverletzungen des Käufers – besonders bei Zahlungsverzug – sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Waren auf Kosten des Käufers berechtigt.

Art. 5 – Lieferung

Lieferfristen werden nach bestem Wissen unter Berücksichtigung aller bekannten lieferrelevanten Daten genannt, können jedoch nur als annähernd und ohne Verbindlichkeit gelten.

Vom Käufer während der laufenden Lieferfrist veranlasste Änderungen der Bestellung können eine Verlängerung der Lieferfristen zur Folge haben. Unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Maschinenschaden, schlechte Rohmaterialsituation, Motorschaden von Schiff und/oder LKW, Streik etc.), die wir nicht zu vertreten haben, können bestätigte Lieferzeiten und Preise verändern und zur Stornierung des Auftrages führen. Entsprechendes gilt auch, wenn derartige Umstände bei Zulieferanten eintreten. Die Lieferung von Teilmengen ist möglich, wenn sie für den Käufer zumutbar sind. Die Abladestelle muss – besonders bei Baustellen – durch normale LKW mit 38 to Gewicht erreichbar bzw. befahrbar sein. Das Abladen hat der Käufer unverzüglich mit eigenen Mitteln vorzunehmen.

Art. 6 – Gefahrensübergang und Entgegenahme

Mit der Absendung des Liefergegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über; dies gilt auch, wenn wir andere Nebenleistungen z. B. die Frachtkosten übernommen haben. Versicherungen des Materials werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Angeliefertes Material hat der Käufer – unbeschadet eventuell zulässiger Beanstandungen – auch dann entgegen zu nehmen, wenn es unwesentliche Mängel aufweist.

Art. 7 – Beanstandungen

Gelieferte Materialien sind sofort bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Richtigkeit und Beschaffenheit des gelieferten Materials können lediglich berücksichtigt werden, wenn uns diese bei offensichtlichen Mängeln sofort und bei verdeckten spätestens nach 5 Tagen nach Empfang der Ware angezeigt werden.

Mögliche Transportbeschädigungen hat der Käufer unter genauer Beschreibung von Art und Umfang auf dem Frachtbrief festzuhalten und vom Fahrer bestätigen zu lassen; Gleiches gilt für eventuelle Fehlmengen. Als zugesichert und garantiert gelten nur Eigenschaften, die von uns schriftlich und ausdrücklich als solche ausgewiesen wurden. Bei Be-, Verarbeitung und Veräußerung des Käufers trotz erkennbarer Mängel entfällt jegliche Gewährleistungsverpflichtung seitens Best Naturstein GmbH. Gewichts- und Stärkeangaben der Materialien sind lediglich Annäherungswerte und für uns unverbindlich.

Muster vermitteln lediglich einen allgemeinen Eindruck über die Struktur, Farbe und Beschaffenheit der entsprechenden Materialien und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eventuelle Abweichungen bei – nach Mustervorlage gekauften Materialien – stellen daher keinen Reklamationsgrund dar. Bei Natursteinen ist kein Stein wie der andere. Für Quarzadern, Stiche, Versteinerungen, Farb- und Zeichnungsunterschiede, Poren, Einsprengungen, Trübungen und Risse leisten wir keine Gewähr, da es keine Mängel sind und in der natürlichen Beschaffenheit des Steins/Vorkommens begründet sind.

Sachgemäße Kittungen sind erlaubt.

Die Eignung von Natursteinen für die spätere Benutzung hat der Käufer zu beurteilen und zu verantworten. Eine Haftung für Folgeschäden auf Grund falscher Beurteilungen lehnen wir ab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ware vor dem Verlegen geprüft werden muss. Beanstandungen bei verlegtem Material erkennen wir nicht an. Darüber hinaus wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch fehlerhafte und nachlässige Behandlung, natürliche Absetzung, chemische und sonstige Einflüsse entstanden sind oder auch durch unsachgemässe Verlegung oder Versetzung und/oder ungeeignete Beschaffenheit des Untergrundes verursacht wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach Lieferung der Ware.

Eine mm-genaue Fertigung kann nicht garantiert werden. Es gelten hier die Toleranzen der VOB-Teil C. Bei gewendelten Zuschnitten gilt als Berechnungsgrundlage das kleinstumschriebene Rechteck.

Art. 8 – Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen unsererseits stehen unter dem einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Gegenstände der Lieferung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird das von uns gelieferte Material vom Käufer weiterveräußert, bearbeitet oder in ein Grundstück eingebaut, so gehen die an die Stelle des Materials tretenden Forderungen des Käufers auf uns zur Sicherung unserer Forderungen über, ohne dass es hierzu einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Die Höhe der übertretenden Forderungen ist abhängig vom Rechnungswert der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Der Käufer ist verpflichtet, uns den Schuldner der Forderung bekannt zu geben und diesen auf die Abtretungen hinzuweisen. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf treuhändlerisch für uns zum Einzug der Forderung befugt und verpflichtet. Dies gilt gleichermassen für den Erwerb von Sicherheiten für die Forderung. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Käufer untersagt, die Ware weder zu verpfänden noch als Sicherheit zu übereignen. Von Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und alle zur Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Die Kosten eines notwendigen Eingreifens trägt der Käufer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung mit Saldoziehung aufgenommen wird.

Art. 9 – Haftung

Best Naturstein GmbH haftet dem Kunden gegenüber nur für vorsätzlich oder für grob fahrlässig verursachte Schäden, wenn Best Naturstein GmbH eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat und sich der Schaden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Haftung für Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.

Art. 10 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bargteheide/Deutschland. Gerichtsstand ist das für Bargteheide zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Es gilt deutsches Recht in allen Rechtsbeziehungen als vereinbart.

Art. 11 – Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen anfechtbar oder nichtig sein bzw. werden, so bleibt die Rechtswiksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind jedoch verpflichtet, eine der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Interesse entspricht, zu vereinbaren.